Die Anmeldung eines Kindes ist für ein Schuljahr verbindlich und umfasst den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, sofern er nicht bis zum ........ eines Jahres für das folgende Schuljahr gekündigt wird.
Vertragsauflösung: Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist beispielsweise bei einem Schulwechsel oder Wohnortwechsel möglich.
Die Beiträge werden einkommensabhängig von der Stadt Petershagen eingezogen.
Das Essensgeld sowie die Beiträge für die Ferienspiele werden vom Verein „Zeit für Kinder“ GruWi e.V. eingezogen.